Willkommen bei der
Bürgerinitiative (BI) GemeinWohlLobby
Das Gemeinwohl soll im Mittelpunkt allen gesellschaftlichen Handelns und Wirtschaftens stehen, deshalb braucht unsere Gesellschaft dringend einen neuen Gesellschaftsvertrag. Nur wenn die Grundrechte der Einzelnen gesichert sind und der Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen gewährleistet ist,
kann Gemeinwohl gelingen. Politische Entscheidungen sind daran auszurichten.
Das Projekt eines Gesellschaftsvertrags haben wir vor einigen Monaten mit einer Umfrage begonnen. Daraus wurde zusammen mit 1.700 Mitwirkenden ein Entwurf entwickelt.
Wir befinden uns jetzt in der dritten Phase der Entwicklung. Deshalb wurde eine Verfassungsgebung durch das deutsche Volk von der Bürgerinitiative GemeinWohlLobby in die Wege geleitet und am 24.11.20
offiziell u.a. beim Bundestagspräsidenten angemeldet.
Alle zum Deutschen Bundestag wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger sind zur kostenlosen Mitgliedschaft in der Verfassunggebenden Versammlung eingeladen und können im weiteren Prozess mit abstimmen. Das aktive Einbringen
von Ideen für den neuen GesellschaftsFAIRtrag steht allen interessierten Menschen jeden Alters offen.
Nach dem Prinzip der Volkssouveränität ist jedes Mitglied einer Verfassunggebenden Versammlung von Vorgaben der amtierenden Staatsgewalten unabhängig und auch nicht an Regelungen einer schon bestehenden Verfassung
gebunden, denn eine Verfassunggebende Versammlung hat einen höheren Rang als die auf Grund der bestehenden Verfassung gewählte Volksvertretung,
siehe (https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassunggebende_Versammlung).
Nach dem UN-Zivilpakt, der am 23.3.1976 in Kraft trat und auch für die Bundesrepublik Deutschland gültig ist, ist der Gesetzgeber sogar verpflichtet, die Verwirklichung des Rechts der Menschen auf Selbstbestimmung zu fördern und dieses Recht zu achten.
Packen WIR es an! Werden Sie offizielles Mitglied!
Fahrplan zum GesellschaftsFAIRtrag
1 Aktuelle Phase: Es können Vorschläge zu den Artikeln gemacht werden.
2 Vorschläge werden eingearbeitet.
3 Es werden mehrere Versionen von mehreren Artikeln entstehen.
4 Es werden Abstimmungen über die verschiedenen Versionen durchgeführt.
5 Die abgestimmte Endversion des Gesellschaftsvertrags wird präsentiert.
6 Die Endfassung kann durch eine Volksabstimmung verabschiedet werden.