Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Informationen zum Thema "Neuer Gesellschaftsvertrag"
1. Wozu brauchen wir einen neuen Gesellschaftsvertrag, wenn wir doch schon so gute Gesetze haben?
Es stimmt, dass wir viele sehr gute Gesetze haben, die aber leider nicht eingehalten werden. Das merkt jede/r. Die Bürger*innen haben jedoch kaum Möglichkeiten, die Einhaltung der Gesetze bei den Entscheidungsträgern durchzusetzen. Wahlen, Petitionen und Demonstrationen sind sehr oft unwirksam. Sonst haben die Bürger*innen auf Bundesebene, wo die wichtigsten Entscheidungen fallen, keine andere Möglichkeit mehr, auf die Sachentscheidungen Einfluss zu nehmen. Noch dazu haften die Entscheidungsträger meistens nicht für die Schäden, die durch ihre Gesetzesverletzungen entstehen. Für diese Schäden müssen stets die Bürger*innen aufkommen. Ein neuer Gesellschaftsvertrag setzt die guten Gesetze nicht außer Kraft, sondern sorgt sogar dafür, dass die Gesetze endlich von allen eingehalten werden und dass die Entscheidungsträger auch endlich haftbar sind.
2. Warum kann man nicht zurzeit die Einhaltung der Gesetze mindestens mit rechtlichen Mitteln bei den Entscheidungsträgern durchsetzen?
Wir haben kein unabhängiges Rechtswesen. Es gibt zurzeit keine Gewaltentrennung. In Deutschland ist die Judikative ein rückständiger Sonderling, denn der Justizminister steht an der Spitze der Rechtsprechung und er ist Mitglied der Exekutive. Die Staatsanwälte sind sogar weisungsgebunden. Sie müssen die Weisungen vom Behördenleiter, Oberstaatsanwalt, Generalstaatsanwalt und zum Schluss auch noch vom Justizminister entgegennehmen. Der Generalbundesanwalt zählt zur Exekutive und ist kein Teil der rechtsprechenden Gewalt. Er kann jederzeit ohne Angabe von Gründen entlassen werden. Die Staatsanwaltschaft muss in einem Rechtsstaat von Legislative und Exekutive völlig unabhängig sein. Sogar die Richter zum Bundesverfassungsgericht werden zurzeit absolut grundgesetzwidrig gewählt, denn sie sind auch nicht unabhängig. CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/DIE GRÜNEN besetzen die beiden achtköpfigen Senate des Bundesverfassungsgerichts mit Parteimitgliedern. Die Politik holt die höchsten Richter nicht aus dem Juristenvolk, sondern das Parteibuch bestimmt die Auswahl. Ämterpatronage geht, wenn auch mit unterschiedlicher Intensität, durch alle Gerichtszweige. Einer der Grundpfeiler unserer Demokratie wäre die absolute Unabhängigkeit des Rechtsstaates. Der internationale Vergleich zeigt, dass die Richterschaft in vielen westlichen Demokratien weitgehend neutralisiert ist. In mehreren Ländern ist den Richtern parteipolitische Tätigkeit verboten.
Noch dazu hat das Parlament als Repräsentanz des Souveräns keine echte Gesetzgebungsinitiative, weil die Exekutive/Regierung diese Aufgabe stets übernimmt. Das Parlament sollte eigentlich im Namen des Souveräns die Regierung kontrollieren. Auch das funktioniert nicht, denn die Regierungsmitglieder sind gleichzeitig Abgeordnete des Bundestages mit Stimmrecht, was nicht sein dürfte. Wir haben Gewaltenverflechtung, aber keine Gewaltentrennung.
Außerdem befinden wir uns auch noch in unglaublich problematischen Vertragsverhältnissen durch die kürzlich abgeschlossenen Freihandelsverträge (z. B. Freihandelsabkommen EU-Kanada CETA, EU-Japan JEFTA, EU-Singapur EUSFTA usw.). Allen diesen Verträgen haben unsere Entscheidungsträger zugestimmt, ohne die Zerstörung unserer Lebensgrundlagen durch den grenzenlosen Handel zu berücksichtigen. Durch das gegenwärtige System des sogenannten Freihandels sind die Hände der politischen Entscheidungsträger jetzt völlig gebunden, obwohl sie das Maximum an Flexibilität bräuchten, um wirksame Maßnahmen zur Rettung unserer Lebensgrundlagen zu ergreifen.
Der Zusammenbruch bzw. die Auflösung des Rechtsstaates hat bereits begonnen. Wenn wir zulassen, dass der Rechtsstaat beschädigt oder gar zerstört wird, werden wir das verlieren, was uns so viel wert und selbstverständlich ist: die Möglichkeit, in Frieden und Freiheit zu leben, denn das Recht ist die zentrale Grundlage unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens. Um diesen Zusammenbruch abzuwenden und unsere Lebensgrundlagen zu retten, muss unser Rechtswesen dringend erneuert werden. Das können wir nur noch mit einem neuen Gesellschaftsvertrag schaffen.
3. Warum müssen wir Bürger*innen jetzt selbst handeln, obwohl wir gewählte Entscheidungsträger haben, die stets für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft sorgen müssten?
Die zurzeit herrschende Demokratiepraxis hat bei uns und auch in anderen Ländern dazu geführt, dass unsere Welt in einen bedrohlichen Zustand geraten ist: ausgezehrte Böden, zerstörte Artenvielfalt, vergiftetes Trinkwasser usw.
Seit 1970 haben wir 2/3 der Tierarten „erfolgreich” ausgerottet. (https://www.wwf.de/living-planet-report).
Laut Wall Street Journal verdoppelt sich dieses Jahr die Zahl der hungernden Menschen auf der Welt. Zurzeit sind es schon 826 Millionen Hungernde und gleichzeitig hat die UN mehrere Hilfsprogramme eingestellt. Bezos, Zuckerberg, Bill Gates, Warren Buffet und Larry Ellison haben gleichzeitig durch den Freihandel bis Ende Mai 2020 schon einen Vermögenszuwachs von 434 Milliarden Dollar erzielt.
Die von Konzerninteressen beeinflussten Regierungen stoppen diese Entwicklungen nicht. Unsere Zukunft und unser Überleben dürfen nicht von den Launen des Aktienmarktes, der Habgier der Finanzmärkte oder den Maßstäben politischer Parteien oder Oligarchen abhängen. Die Verursacher und Nutznießer einer Misere werden niemals als Heiler auftreten können. Unsere Entscheidungsträger haben längst nicht nur ihre Verantwortung für unsere Zukunft, sondern auch ihren Handlungsspielraum ganz freiwillig mit ihrer Zustimmung zu den sogenannten Freihandelsverträgen an die Konzerne bzw. Laune der Märkte übertragen.
Da unsere Spezies inzwischen auch zu den bedrohten Arten gehört, haben wir keine Zeit mehr zu philosophieren, wer eigentlich handeln sollte. Wir müssen handeln, denn andere werden das für uns nicht tun. Nur wir können unser Haus gemeinsam in Ordnung bringen und uns eine lebenswerte Zukunft schaffen. Selbst der
Bundespräsident unterstrich in seiner Weihnachtsansprache 2019:
„Was die Demokratie (dringend) braucht, sind selbstbewusste Bürgerinnen und Bürger – mit Zuversicht und Tatkraft, mit Vernunft, Anstand und Solidarität.”
Unsere Gesellschaft hat hervorragende Lösungsideen für die enormen Probleme zu bieten. Für Ihre Umsetzung fehlen die notwendigen Rahmenbedingungen: ein neuer Gesellschaftsvertrag.
4. Könnten wir durch eine Optimierung des Grundgesetzes die Fehlentwicklungen korrigieren?
Nach der zurzeit herrschenden Rechtslage sind die Bürger*innen weder berechtigt, das Grundgesetz in irgendeiner Weise zu ändern, noch, daran kleine Korrekturen vorzunehmen. Dieses Recht steht nur dem Bundestag zu. Der Bundestag darf alle Bestimmungen des Grundgesetzes (bis auf die beiden Artikel 1 und 20) so ändern, wie er will, ohne uns zu fragen. Wir Bürger*innen sind jedoch stets berechtigt, ohne Wenn und Aber etwas ganz Neues zu schaffen. Das machen die Herausforderungen unserer Zeit auch absolut notwendig.
Das Grundgesetz weist trotz seiner zahlreichen guten Bestimmungen auch enorme Fehler auf. Welche wichtigen Grundrechte im Grundgesetz fehlen, zeigt der Artikel https://arbeitsunrecht.de/arbeitsrechte-die-blindstelle-im-grundgesetz.
Das Grundgesetz wurde sogar von 1951 bis 2020 zweihundertvierzigmal geändert. Eine Liste der zahllosen Grundgesetzänderungen der letzten Jahre:
https://www.buzer.de/gesetz/5041/l.htm
In den vergangenen 70 Jahren ist ungefähr jeder zweite Artikel des Grundgesetzes verändert worden, einige davon sogar mehrfach. Die Verfassung der USA wurde in 210 Jahren nur 17mal geändert. Wie soll das ein „Grund-Gesetz“ sein, wenn seine ständigen Änderungen uns immer den Grund unter den Füßen wegreißen?
Die meisten Änderungen bedienten Kapitalinteressen und vernachlässigen damit das Gemeinwohl. Die im EU-Parlament und EU-Rat erfolgten Zustimmungen zu den verschiedenen sogenannten Freihandelsabkommen (z. B. CETA, JEFTA und EUSFTA) zeigen ganz klar, dass die Schutzfunktion des Grundgesetzes von handelnden Politiker*innen komplett aufgegeben wurde. Unser Grundgesetz hat nicht die geeigneten Regeln, um der zunehmenden Spaltung unserer Gesellschaft, der Bedrohung durch die enorme Umweltzerstörung genügend vorbeugend entgegenzusetzen und noch dazu der Staatswucherung (s. megagroßer Bundestag) Schranken zu setzen.
Unsere sozialen und Umweltprobleme sind grundsätzlich kein unabwendbares Schicksal. Um unsere enormen Probleme zu lösen, brauchen wir dringend neue Konzepte. Dazu ist der Wettbewerb von Ideen notwendig, der wiederum nur unter geeigneten Rahmenbedingungen stattfinden kann, die wir zurzeit noch nicht haben. Um diese Rahmenbedingungen zu schaffen, braucht es dringend das innovative Handeln von Menschen, die einen anderen Weg bahnen. Das geht nur mit der Schaffung eines neuen Gesellschaftsvertrages.
5. Warum ist JEFTA (Freihandelsabkommen EU-Japan) der Meilenstein beim Abbau der Demokratie?
Das JEFTA (Freihandelsabkommen EU-Japan) gehört zu den Freihandelsabkommen der neuen Generation der EU. Durch JEFTA werden Rechte und Interessen der Bürgerinnen und Bürger und des Gemeinwohls wie das Recht auf Arbeitsschutz, auf Naturschutz, auf Umweltschutz, auf Klimaschutz, auf soziale Absicherung, auf Mindestlohn, auf gerechten Lohn, auf Teilhabe am gesellschaftlich erarbeiteten Reichtum, auf bezahlbaren Wohnraum, auf Gesundheitsvorsorge, auf Bildung, auf Kultur, auf Rechtsschutz, auf ein unabhängig arbeitendes Parlament, auf die Einbettung in einen sozialen Rechtsstaat und auf den Fortbestand der sozialen Marktwirtschaft etc. als „Handelshemmnisse“ bewertet.
Das durch JEFTA etablierte Ausschusswesen begründet eine neue, eigenständige, nicht demokratisch legitimierte „internationale Organisation“, deren Haupttätigkeit darin besteht, im Anwendungsbereich des Abkommens nahezu alle gesetzlichen und verwaltungsrechtlichen Regelungen abzuschaffen sowie nahezu alle Gesetzes- und Lebensbereiche neu zu regeln.
JEFTA setzt die neoliberale Agenda durch: die weitestgehende und nachhaltige Entmachtung der Nationalstaaten und der nationalen Parlamente durch die Installation eines Ausschusswesens, das sich jeder demokratischen Kontrolle entzieht. Die „Auslegungen” des Gemischten Ausschusses bei JEFTA binden die Vertragsparteien selbst unmittelbar. Auch die Bundesrepublik Deutschland ist verpflichtet, sich an diese nicht demokratisch legitimierten „Auslegungen” zu halten.
Die Kompetenzen des Gemischten JEFTA-Ausschusses sind unabsehbar weitreichend. Es ist nicht nur möglich, sondern sogar wahrscheinlich, dass der Gemischte Ausschuss ohne jegliche demokratische Kontrolle Vertragsänderungen oder Vertragserweiterungen beschließt und durchsetzt, denn JEFTA ist ein „lebendes Abkommen”. JEFTA ist ein Meilenstein im Abbau der Demokratie. Mit JEFTA wurde das Grundgesetz ausgehebelt. Mit JEFTA hat ein Identitätswechsel stattgefunden.
6. Wieweit ist unsere Gesellschaft verpflichtet, bei der Schaffung eines neuen Gesellschaftsvertrags für Deutschland das EU-Recht zu berücksichtigen?
Nach der jetzigen Rechtslage in Deutschland dürfte Deutschland nur unter der Bedingung an der Verwirklichung eines vereinten Europas mitwirken, dass ein demokratischer Ablauf gesichert ist und der Bundestag seine Entscheidungsfreiheit behält. Das ist aber jetzt schon nicht mehr der Fall. Die Entscheidungsfreiheit des Bundestages ist enorm eingeschränkt. Diesen Einschränkungen hat der Bundestag zwar selbst zugestimmt, aber er hätte nach der herrschenden Rechtslage überhaupt nicht zustimmen dürfen.
Durch die Schaffung eines neuen Gesellschaftsvertrages entsteht für unsere Gesellschaft eine völlig neue Rechtslage auch zu der EU. Die Mitgliedstaaten und so auch die EU sind verpflichtet, durch ihre Bindung an das Völkerrecht die freie Entscheidung unserer Gesellschaft hinsichtlich ihrer zukünftigen Beziehung zur EU zu akzeptieren.
Die EU ist im Prinzip immer noch eine Wirtschaftsgemeinschaft und kein Bundesstaat. Deshalb ist sie auch kein Mitglied der UN. Die EU ist eine überstaatliche Organisation und verfügt über kein „Staatsgebiet”. Die Bindung der EU an das allgemeine Völkerrecht bzw. Völkergewohnheitsrecht ist im EU-Recht nirgends ausdrücklich geregelt.
Nach dem EU-Vertrag ist die Union jedoch eine Rechtspersönlichkeit. So ist sie auch ein Träger völkerrechtlicher Rechte und Pflichten. Die EU agiert wie ein Mitglied der internationalen Gemeinschaft. Sie schließt völkerrechtlich bindende Verträge ab. Das bewirkt, dass sie auch allen Regeln des Völkerrechts verpflichtet ist. Auch die Rechtsprechung geht ohne nähere Begründung davon aus, dass das allgemeine Völkerrecht auch Bestandteil der Unionsrechtsordnung ist. Schließlich sind alle Mitgliedstaaten der EU an das allgemeine Völkerrecht gebunden.
Das bedeutet, dass die EU nicht berechtigt ist, die freie Gestaltungs- und Entscheidungsmöglichkeit unserer Gesellschaft in irgendeiner Weise zu unterbinden. Unserer Gesellschaft steht die völlige Entscheidungsfreiheit zu, denn es entspricht dem Grundsatz der Volkssouveränität.
7. Sind die Bürgerinnen und Bürger überhaupt berechtigt, unserer Gesellschaft selbst einen neuen Gesellschaftsvertrag zu geben?
Es wird immer wieder das allgemeine Völkerrecht vollkommen außer Acht gelassen. Wir ersticken im Sumpf der Gesetze, die unser Zusammenleben nicht mehr richtig regeln. Jedes Volk ist jedoch berechtigt, jederzeit ohne Wenn und Aber darüber selbst zu bestimmen, wie es leben möchte. Von niemandem braucht es dazu eine Genehmigung. Die Gesetze und Verträge sollten für die Menschen da sein und nicht umgekehrt. Dieses Recht kann man und muss man immer wieder einfordern. Das Selbstbestimmungsrecht ist ein Naturrecht jedes Volkes.
Was ist ein Volk? Jede Menschengruppe ist berechtigt, wenn sie sich für ihr Zusammenleben gemeinsam Rahmenbedingungen festlegt, sich ein Volk zu nennen. Die Völkergruppen können sich so bilden, wie es ihnen am besten passt. Das ist Völkerrecht. Das Selbstbestimmungsrecht der Völker ist sogar ius cogens (zwingendes Recht). Das bedeutet, dass die Gerichte sich in ihren Urteilen danach richten müssen.
Es ist nicht nur im Völkerrecht, sondern auch im Grundgesetz verankert, dass jedes Volk sich jederzeit neue Regeln für sein Zusammenleben nach seinen Bedürfnissen ohne irgendeine Genehmigung von irgendeiner Institution geben kann. Dieses Grundrecht kann von keinem Gesetzgeber der Welt abgeschafft werden, weil es
ein unveräußerliches Naturrecht jedes Volkes ist (vgl. Selbstbestimmungsrecht der Völker in der UN-Charta):
https://de.wikipedia.org/wiki/Selbstbestimmungsrecht_der_Völker
Dieses Recht des Volkes wird auch in zwei Urteilen des Bundesverfassungsgerichts bestätigt. Das Gericht verlangt nur, dass das Zustandekommen eines neuen Gesellschaftsvertrags in einem freiheitlich-demokratischen Ablauf erfolgt und die Entscheidung darüber frei von äußerem und innerem Zwang fällt. Die Bürgerinitiative GemeinwohlLobby richtet sich in ihrer Tätigkeit grundsätzlich nach dem Völkerrecht.
8. Wie können wir einen freiheitlich-demokratischen Ablauf des Zustandekommens eines neuen Gesellschaftsvertrags unter den heutigen Bedingungen gewährleisten?
In unserem digitalen Zeitalter dürfte es kein Problem sein, dass ganz viele Menschen ihre Ideen zu der Entstehung eines neuen Gesellschaftsvertrags einbringen. Damit wird auch die Auflage des Bundesverfassungsgerichts erfüllt, dass ein neuer Gesellschaftsvertrag unter freiheitlich-demokratischen Verhältnissen entstehen muss. Über den neuen Gesellschaftsvertrag müssen alle Wahlberechtigten dann abstimmen. Ein von den Wahlberechtigten angenommener neuer Gesellschaftsvertrag ist für die politischen Entscheidungsträger ab sofort bindend.
Wir müssen erkennen, dass wir alle in einem Boot sitzen, und endlich anfangen, miteinander solidarisch zu sein. Es geht schließlich um unsere gemeinsame Zukunft, die zurzeit wegen der enormen Umweltzerstörung nicht besonders gut aussieht. Die Entstehung eines neuen Gesellschaftsvertrages fördert schon enorm die Solidarität unter uns, denn wir beschäftigen uns stets mit Alltagsfragen und somit auch Lebensfragen, die uns alle angehen. Das braucht unsere Gesellschaft dringend. Nur so können wir zukunftsfähig werden.