Mitglied werden
Seit dem 24. November 2020 ist das ganze deutsche Volk eine Verfassunggebende Versammlung.
- Die offizielle Ankündigung der Verfassungsgebung und die Bestätigung des EU-Parlaments finden Sie unter Material.
- Basierend auf unserem FAIRtrag-Entwurf können Sie Vorschläge zu den verschiedenen Artikeln eintragen.
An der Versammlung kann jede/r zur Bundestagswahl Wahlberechtigte teilnehmen. Um ein Mitglied der Versammlung zu werden und den besonderen Rechtsschutz der Versammlung zu genießen, muss jede/r selbst dem Bundestagspräsidenten seine Mitgliedschaft offiziell per Post erklären. Die Mitgliedschaftserklärung sollten Sie per Einwurf-Einschreiben senden, das ist die juristisch sicherste Art.
Eine Kopie der Mitgliedschaftserklärung und alle Belege der Zusendung sind sorgfältig als Nachweis Ihrer Mitgliedschaft aufzubewahren!
Das Formular zur Erklärung Ihrer Mitgliedschaft in der Verfassunggebenden Versammlung können Sie hier ausfüllen. (Vorschau der Erklärung).
Da eine Verfassunggebende Versammlung ein offizieller Akt ist, muss jede/r bei der Anmeldung den folgenden drei Punkten zustimmen:
- der Datenverwendung, dass seine/ihre Daten für die Verfassunggebende Versammlung durch die Bürgerinitiative GemeinWohlLobby genutzt werden dürfen.
- der Veröffentlichung seines/ihres Namens in der Mitgliederliste der Verfassunggebenden Versammlung auf der Seite der Bürgerinitiative GemeinWohlLobby. Adressen werden nicht veröffentlicht!
- dem Erhalt vom Newsletter der Bürgerinitiative GemeinWohlLobby, um im weiteren Prozess mitabstimmen zu können.
Die notwendigen Schritte zur Mitgliedschaft:
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Datenschutzerklärung: Die erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich während der Verfassungsgebung für die Mitgliedschaft in der Verfassunggebenden Versammlung verwendet.